Gute Neuigkeiten
juwi und Windwärts schließen sich zusammen.
Alle Informationen und einen ersten Eindruck unseres neuen Markenauftritts finden Sie unter www.juwi.energy
> Jetzt ansehenDiese Meldung nicht erneut anzeigen
Virtuelle Informationsveranstaltung zum geplanten Windpark Drebach
Unsere Antworten auf Ihre Fragen
Ein Windpark in Ihrer Gemeinde: Wir verstehen, dass dies für Sie ein kontroverses Thema ist. Deswegen haben wir Sie in einer virtuellen Informationsveranstaltung über den geplanten Windpark Drebach informiert. Projektleiter Dr. Martin Bönewitz hat gemeinsam mit seinem Team das Projekt vorgestellt und anschließend Ihre Fragen beantwortet.
Auf dieser Seite finden Sie nochmal alle gestellten Fragen und unsere Antworten zum Nachlesen.
Die Anlagen sind grundsätzlich für 20 Jahre geplant (EEG). Die Verträge sind auf 25 Jahre angesetzt mit Verlängerungsoption auf 30 Jahre.
Eine Transportstudie ist bereits erfolgt: Es wird eine kleine Verbreiterung der Wege auf dem letzten Stück erforderlich sein. Eine Einzelbaumentnahme von ein bis drei Bäumen ist angesetzt, zusätzlich muss ein Lichtraumprofil freigeschnitten werden, d.h. Äste müssen gekürzt werden.
Der Einspeisepunkt wird sich in Falkenbach befinden. Die Stromverkabelung wird unter der Erde verlegt.
Es wird ein Hybridturm geplant, die ersten 60m bestehen aus Stahlbeton, die folgenden 100m aus Stahl.
juwi muss schon vor dem Bau bei der Genehmigungsbehörde eine Rückbaubürgschaft hinterlegen, welche die gesamten Kosten des Rückbaus abdeckt.
Nein. Die Dimensionierung ist nur für die Nutzungsdauer der aktuellen Windenergie-Anlagen ausgelegt.
Der Energiebedarf für den Bau von Windenergie-Anlagen hat sich nach drei bis sieben Monaten amortisiert. So beträgt der Energiebedarf für ein Rotorblatt etwa 100 MWh, für den Stahlturm etwa 1000 MWh, für den Netzanschluss etwa 400 MWh oder für das Fundament etwa 400 MWh. Bei einer erwarteten Jahresleistung von 14.300 MWh pro Anlage wird deutlich, dass die Energiebilanz binnen weniger Monate wieder ausgeglichen sein wird.
Die Windenergie-Anlagen besitzen eine Recyclingquote von 80% bis 90%. Stahl und Beton sind sehr gut recyclebar. In der Recycling-Industrie gibt es durch den Boom der Windenergie einen Innovationsschub, so dass weiter mit einer deutlichen Verbesserung des Recycling-Prozesses zu rechnen ist.
Es werden keine Fördermittel eingesetzt. Die Windenergie-Anlagen tragen sich aus der Einspeisevergütung des EEG selbstständig.
Es existiert bundesweit eine Nachfrage nach Erneuerbaren Strom, wie auch von Bürgern im Erzgebirge und in der Region Chemnitz. Durch die Notwendigkeit der vollständigen Dekarbonisierung der Energieerzeugung im Zuge der Energiewende, wird in Zukunft die spezifische Nachfrage von Ökostrom keine Rolle mehr spielen, da der gesamte Strombedarf Deutschlands klimaneutral, wie etwa durch Windkraft, erzeugt werden wird.
juwi plant seit 2014 im Standort Drebach, es gab seinerzeit auch eine Bürgerinformationsveranstaltung. Die Bedenken bezüglich des Standorts sind bekannt, juwi orientiert sich in der Projektentwicklung am gesetzlichen Rahmen und den rechtlichen Vorgaben. Die Initiative für die Projektentwicklung ging ausschließlich von juwi aus.
Aktuell planen wir drei Windenergie-Anlagen. Wenn das Gebiet vom Planungsverband so freigegeben wird, könnten durchaus noch weitere Anlagen hinzukommen.
Der Bau von Windenergie-Anlagen unterscheidet sich nicht von anderen Bauvorhaben.
Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es noch keine genaue Planung. Angedacht ist eine Verlegung von Norden nach Süden. Für das Erdkabel wird ein gesondertes Genehmigungsverfahren durchlaufen. Wenn das Heidelbachtal gequert werden sollte, wird es unterirdisch mit einer Spülbohrung (Abstand zum Bach: ca.10 Meter) durchgeführt. Auf diese Weise sind keine Schädigungen des Ökosystems zu erwarten.
In den Kernzonen von Wasserschutzgebieten und innerhalb von Flächennaturdenkmalen gibt es Restriktionen für Baumaßnahmen. Die von juwi geplanten Anlagen befinden sich außerhalb dieser besonders geschützten Gebiete. Sämtliche Bauarbeiten von juwi werden mit einer ökologischen Baubegleitung durchgeführt. Diese stellt sicher, dass die Auswirkungen auf die Natur so weit wie möglich reduziert werden. Darüber hinaus werden die Windenergie-Anlagen mit Auffangwannen ausgestattet, die wassergefährdende Stoffe auffangen, sollten diese unerwarteterweise austreten.
Ja, es gibt einen einzelnen Hof, der sich näher als 1000 Meter an der westlichen Anlage befindet (Der Abstand beträgt ca. 880 m). Der 1000 Meter Siedlungsabstand gilt nach dem Willen der Staatsregierung erst ab drei Wohneinheiten.
Der Standort Jöhstadt liegt zu nahe an der Wohnbebauung (unter 1000 m Siedlungsabstand), deshalb ist dort eine Erweiterung oder Repowering nicht möglich.
Grundsätzlich wird ein gutes Einvernehmen mit den Bürgerinnen und Bürgern in unmittelbarer Nähe zu den Anlagen gesucht. juwi strebt eine Kooperation mit der Gemeinde und den Drebacherinnen und Drebachern an, u.a. durch das Angebot eines Bürgerwindrads. Die Entscheidung über den Bau trifft aber der Landkreis als zuständige Genehmigungsbehörde, hieran wird sich juwi orientieren.
Es mag auf den ersten Blick überraschen, dass das Fundament nur drei Meter tief ist. Jedoch wird es durch eine Erdaufschüttung in den Boden gespannt und der Durchmesser beträgt 24 Meter. Dadurch ist die Sicherheit gewährleistet. Alle Windenergie-Anlagen sind standardisiert und durchlaufen eine Typenprüfung sowie ein Genehmigungsverfahren. Die geringe Fundamenttiefe hat keine negativen Auswirkungen auf die Standsicherheit der Anlage.
Im Jahr 2020 wurde für die Vögel von Januar bis Dezember und für die Fledermäuse zwischen März bis November kartiert.
Es kann kein Null-Risko für Tiere im Umfeld der Windenergie-Anlagen garantiert werden. Windräder sind Bauwerke, wie auch Stromleitungen oder Gebäude, und stellen ein gewisses Risiko für Vögel dar. Um dieses Risiko zu reduzieren ordnet die Naturschutzbehörde Schutzmaßnahmen an, wie zum Beispiel die Mahd-Abschaltungen.
Es wird pro Anlage eine dauerhafte Fläche von 6000 m2 benötig, die aber nicht vollständig betoniert wird. Der tatsächlich mit Beton versiegelte Bereich beträgt pro Windenergie-Anlage 500 m2 für das Fundament. Das entspricht der Fläche eines Einfamilienhauses. Die restliche Fläche wird als Kranstellfläche für einen möglichen Blatttausch benötigt und deshalb von Bebauung oder Aufforstung freigehalten. Auf dieser Fläche ist eine landwirtschaftliche Nutzung weiterhin möglich und die natürliche Versickerung ist gewährleistet. Die Fundamente haben somit einen lokalen Einfluss auf den Wasserhaushalt. Dieser ist aber aufgrund der geringen betonierten Fläche von 1.500 m2 (für alle drei Anlagen) eher gering, weshalb kein signifikanter Einfluss auf das Heidelbachtal zu erwarten ist.
Um das nächtliche Verhalten der Vögel und Fledermäuse einschätzen zu können.
Die Ausgleichsmaßnahmen für die Eingriffe des Windparks in die „Natur und Landschaft“ stehen noch nicht final fest. Sie werden multifunktional ausgestaltet sein, sodass sie verschiedene Eingriffe (z.B. Landschaftsbild, Bodenversiegelung) kombinieren.
Für die Fledermäuse erfolgt die Abschaltung der Anlagen durch Temperatur-, Niederschlags- und Windsensoren (>10°C, >0,2 mm/h, <6 m/s) in Abhängigkeit von den Zeiten (nachts und in der Dämmerung von April bis Oktober).
Für die Planung von Windrädern ist relevant, wo der Rotmilan brütet. Das sogenannte „Helgoländer Papier“ definiert die Mindestabstände von Windenergie-Anlagen zu Brutstätten. Für Rotmilane beträgt dieser Umkreis 1.500 Meter, in diesem wurden keine Rotmilan-Horste gefunden. Aus diesem Grund wird eine Abschaltung der Anlagen bei Ernten und Mahden im Umkreis von 200 Metern um die Windräder erfolgen, um die Greifvögel bei diesen Ereignissen besonders zu schützen.
Kartierungen haben ergeben, dass der Schwarzstorch meistens in Richtung der Zschopau fliegt. Diese Ergebnisse und der Fakt, dass die Windenergie-Anlagen etwa 500 Meter vom Heidelbach entfernt sind, lassen den Schluss zu, dass das Risiko für den Schwarzstorch tatsächlich gering ist.
Ja, das Risiko des Eiswurfs besteht grundsätzlich. Allerdings werden die Anlagen mit entsprechenden Sensoren ausgestattet, die eine Eisbildung erkennen, so dass die Anlagen rechtzeitig abgeschaltet werden können.
Nachdem juwi die Planungen 2014 eingestellt hatte, wurde 2020 geprüft, ob die Planungen wieder aufgenommen werden können. In diesem Zusammenhang wurden Informationen zusammengetragen und Fauna-Untersuchungen durchgeführt. Auch auf Grundlage dieser Informationen hat juwi entschieden, die Planungen wieder aufzunehmen und ist danach offiziell auf die Gemeinde Drebach zugegangen.
Wirtschaftlich macht es auf jeden Fall Sinn, die Windenergie-Anlagen zu errichten. Es gibt Windprojekte, bei denen die Anlagen, im Vergleich zu Drebach, noch viel häufiger abgeschaltet werden müssen. Trotzdem sind sie rentabel. Die prognostizierten Abschaltungen der Anlagen in Drebach führen zu Ertragseinbußen von etwa 2 %.
Die Verträge besitzen eine lange Vertragslaufzeit. Nähere Aussagen können aufgrund des privatrechtlichen Charakters der Verträge nicht getroffen werden.
Nach dem neuen § 36k EEG (2021) erhält die Gemeinde Drebach ca. 40.000 € Ertragsbeteiligung. Angrenzende Kommunen werden ungefähr das gleiche Erhalten.
Für juwi ist eine touristische Aufwertung der Region in Form einer Ladestation in Kooperation mit der Gemeinde vorstellbar.
Wie die finanziellen Mittel aus der Ertragsbeteiligung eingesetzt werden, muss die Gemeinde selbst entscheiden.
Ultrasonicschall ist ein hochfrequenter Schall, der außerhalb des menschlichen Hörempfindens liegt. Nach Untersuchungen des Umweltbundesamts hat Schall unterhalb der Wahrnehmungsschwelle keine gesundheitlichen Einwirkungen auf den Menschen.
Es wird Ausgleichmaßnahmen für den Eingriff in „Natur und Landschaft“ auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes geben. Diese Maßnahmen stehen aber noch nicht fest. Für die akustischen Beeinträchtigungen ist die gesetzliche Lage anders, so dass keine Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen sind.
In Drebach wurden nur Vögel kartiert, die kein Meideverhalten gegenüber Windenergie-Anlagen zeigen. Wir gehen deshalb davon aus, dass der Schall keine Gefahr für die Tiere darstellt, da sie die Anlagen sonst meiden würden.
Wir befinden uns im Landschaftsschutzgebiet „Oberes Zschopautal mit Preßnitztal“. Die Lage im LSG wird auch Gegenstand im Genehmigungsverfahren der Windenergie-Anlagen sein.
Die Sternwarte könnte unter Umständen von den Blinklichtern betroffen sein. Allerdings wird seit diesem Jahr eine bedarfsgerechte Einschaltung der Beleuchtung eingebaut, die über Transpondersysteme funktioniert. Fliegt ein Flugzeug in einer Höhe von unter 600 Metern in einem Umkreis von vier Kilometern über die Windräder, wird das Leuchtsignal eingeschalten. Unter Berücksichtigung des Flugverkehrs in der Region sollte dies selten der Fall sein.
Der geplante Anlagentyp hat einen Schallleistungspegel von 106 dB(A). Mit zunehmender Entfernung nimmt der Schall logarithmisch ab. In einer Entfernung von 1000 Metern wird durch die Planung ein Schalldruckpegel von 36-41 dB(A) berechnet. Es wird gewährleistet, dass an den nächstgelegenen Häusern die Richtwerte der TA Lärm eingehalten werden.
Die Visualisierungspunkte wurden mit der Unteren Naturschutzbehörde abgesprochen. Für das Heidelbachtal wurden keine Visulisierung angefordert. In Absprache mit der Gemeinde können auch gerne noch Visualisierung nachgetragen werden. Das Ziel einer Visualisierung ist eine möglichst breite Panoramaaufnahme, um die Auswirkungen des Projekts auf das Landschaftsbild einzuschätzen.
juwi bietet der Gemeinde und den Drebacherinnen und Drebachern verschiedene Möglichkeiten der Beteiligung, unter anderem die Umsetzung eines Bürgerwindrads, an. Den genauen Zeitplan wird juwi mit der Gemeinde abstimmen, die Information wird aber vor der Genehmigungserteilung liegen.
Es wird eine bergbehördliche Anfrage zu bekannten Hohlräumen beim Oberbergamt gestellt. Darüber hinaus werden an den Standorten Baugrunduntersuchungen durchgeführt.
Es wurden nur Fledermäuse kartiert, die kein Meideverhalten gegenüber Windenergie-Anlagen zeigen. Deswegen wird davon ausgegangen, dass die Windräder keine Fledermäuse vertreiben.
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wird das Brandschutzkonzept geprüft, das auch das Risiko eines Blitzschlags abdeckt.
Gute Neuigkeiten
Alle Informationen und einen ersten Eindruck unseres neuen Markenauftritts finden Sie unter www.juwi.energy
> Jetzt ansehen