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Worum geht es?

Planung eines Windparks

Prognosen, Berechnungen, Genehmigungen – es gehört viel dazu, einen Windpark richtig zu planen. Welche Flächen eignen sich? Wo darf überhaupt gebaut werden? Wem gehört das Land? Diese und viele andere Fragen sind zu klären. Ein Windpark kann nur dann entstehen, wenn alle Beteiligten gut und partnerschaftlich zusammenarbeiten und alle Interessen berücksichtigt werden.

Geeignete Flächen für Windenergieanlagen

Die Planung eines Windparks ist eine komplexe Aufgabe. Sie beginnt mit der Suche nach geeigneten Flächen, dem so genannten Scouting. Dabei prüfen die Projektentwickler, welche Flächen nach geltendem Recht überhaupt in Frage kommen, also zum Beispiel die erforderlichen Abstände zu Ortschaften aufweisen.

Zudem muss geprüft werden, ob der zu erwartende Ertrag ein Projekt wirtschaftlich tragfähig macht. Dabei geht es nicht nur um den erwarteten Jahresertrag in einem „normalen“ Windjahr, sondern auch darum, Ertragsspitzen oder schwächere Phasen vorherzusagen – und das auf mindestens 20 Jahre im Voraus. Unsere Planer können sich hier auf eine umfangreiche Datenbasis stützen: Neben den Erfahrungswerten tausender Windenergieanlagen und vor allem der vergleichbaren Anlagen in derselben Region sind das meteorologische Daten über die Windgeschwindigkeit, die zunehmend um satellitengestützte Geodaten ergänzt werden. Die auf dieser Basis entstehenden dreidimensionalen Strömungsmodelle erlauben sehr genaue Windertragsprognosen.

Anhand der Leistungskennlinien der am Markt angebotenen Anlagentypen suchen wir dann das passende Modell aus und prognostizieren den erwarteten Stromertrag. Dann wissen wir, ob eine Fläche geeignet ist, um dort einen Windpark wirtschaftlich zu betreiben.

Unsere Partner: die Grundstückseigentümer

Die wichtigsten Partner bei der Errichtung eines Windparks sind die Grundstückseigentümer. Auf ihrem Grund und Boden sollen die Anlagen stehen, und sie sollen davon angemessen profitieren. Die Aufgabe der Projektentwickler ist es, ihnen die Idee eines Windparks näher zu bringen, sie umfassend zu informieren und die entsprechenden Verträge so zu gestalten, dass es für alle Beteiligten ein gutes Geschäft ist. Diese Verträge regeln die Pachtzahlungen, aber auch die Nutzungsdauer oder die Übertragbarkeit an Dritte sowie weitere Punkte.

Die Rolle von Politik und Verwaltung

Die Eignung einer Fläche und die Zustimmung der Grundstückseigentümer sind nicht die einzigen Voraussetzungen für ein erfolgreiches Projekt. Damit ein Windpark auf einer bestimmten Fläche errichtet werden kann, müssen darüber hinaus raumordnerische Vorgaben erfüllt sein.

Laut Bundesbaugesetz werden Windenergieanlagen wie andere Kraftwerke auch als privilegierte Vorhaben eingestuft. Das heißt, dass sie grundsätzlich im so genannten Außenbereich errichtet werden dürfen, also auf allen Flächen, die nicht zu einem zusammenhängenden Ort gehören. Voraussetzung ist allerdings, dass dem Vorhaben keine öffentlichen Belange entgegenstehen. Das bedeutet, dass nicht einfach jeder irgendwo eine Windenergieanlage errichten darf. Vielmehr muss ein solches Vorhaben von den zuständigen Behörden genehmigt werden, die alle öffentlichen Belange überprüfen. Das kann beispielsweise der Schutz der Bevölkerung vor Lärm oder Schattenwurf sein, aber auch der Schutz bestimmter Tierarten. Grundlage für diese Prüfung sind in erster Linie das Bundes-Immissionsschutzgesetz und das Naturschutzrecht sowie die planungsrechtlichen Instrumente auf Kommunal- und Landesebene.

Vorranggebiete, Gutachten und Ausgleichsmaßnahmen

Um die öffentlichen Belange zu schützen, weisen die zuständigen Behörden sogenannte Vorranggebiete für Windenergie aus. Dort sind alle Voraussetzungen erfüllt, um Windenergieanlagen faktisch konfliktfrei zu errichten und zu betreiben. Die Genehmigung einzelner Anlagen innerhalb dieser Gebiete ist damit aber nicht automatisch gesichert. Sie erfolgt nach den oben genannten gesetzlichen Regelungen.

Wer einen Windpark plant, muss Gutachten erstellen lassen, die die Unbedenklichkeit der Anlagen beweisen. Dazu zählen Schall- und Schattenwurfprognosen ebenso wie avifaunistische Gutachten, in denen Vögel- und Fledermauspopulationen kartiert werden. Die jeweilige Gemeinde erstellt schließlich eine Bauleitplanung für die Fläche. Erst dann kann die Errichtung des Windparks beginnen. Dabei werden auch Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt, die aufgrund des Eingriffs in die Natur und das Landschaftsbild geleistet werden müssen. Das können Blühstreifen sein, die in der landwirtschaftlichen Fläche angelegt werden und Insekten oder anderen Tieren als Nahrungs- und Schutzraum dienen. Es können aber auch Lerchen- oder Kiebitzfenster als geschützte Bruträume für Vögel oder andere, dem Standort angepasste Maßnahmen sein.

Durch das Zusammenwirken all dieser rechtlichen und planerischen Instrumente erreicht der Gesetzgeber, dass der Ausbau der Windenergienutzung voranschreiten kann und dabei gleichzeitig die Interessen der Bürgerinnen und Bürger in der unmittelbaren Umgebung der Anlagen sowie die Interessen des Naturschutzes gewahrt bleiben.

Vorteile für alle deutlich machen

Diese gesetzlichen Vorgaben sind wichtig, um Akzeptanz für die Windenergieanlagen bei den Menschen in der unmittelbaren Umgebung zu schaffen. Auch wenn die Windenergie insgesamt längst von einer großen Mehrheit der Menschen akzeptiert wird und die großen Auseinandersetzungen um das Thema der Vergangenheit angehören, gibt es im konkreten Fall doch noch oft Vorbehalte gegen Windenergieanlagen „vor der eigenen Haustür“. Viele faktische Beeinträchtigungen etwa durch Schallemissionen oder Schattenwurf werden durch entsprechende Abstandsregelungen zur Wohnbebauung verhindert und auch der Schutz empfindlicher Vogel- oder Fledermausarten kann durch technische Maßnahmen wie Verschiebung einzelner Anlagen oder der zeitweisen Abschaltung der Anlagen während der Wanderungszeiten gewährleistet werden.

Selbstverständlich verändern die bis zu 200 Meter hohen und weithin sichtbaren Anlagen das Landschaftsbild einer Region. Unsere Landschaften sind von Menschen geprägt, nicht zuletzt durch die Energieerzeugung. Das ist nicht erst so, seit Windenergieanlagen gebaut werden. Man denke nur an die Mondlandschaften, die der Braunkohletagebau hinterlässt, aber auch an weithin sichtbare Kohle- und Atomkraftwerke.

Transparenz und Beteiligung

Allerdings ruht sich JUWI nicht auf dem Verweis auf sich ständig wandelnde Kulturlandschaften oder auf die rechtliche Zulässigkeit der Projekte aus. Wir möchten durch eine transparente Kommunikation die Menschen vor Ort davon überzeugen, dass ein Windpark allen Vorteile bringt. Das tun wir unter anderem durch Informationsveranstaltungen, kontinuierliche Pressearbeit oder durch Windfeste, mit denen wir das gemeinsam Geleistete feiern, wenn die Windenergieanlagen erfolgreich ans Netz angeschlossen sind. Dazu gehört es, nicht nur auf den Beitrag der Projekte zum Umwelt- und Klimaschutz zu verweisen, sondern auch darzustellen, wie die Projekte der Region wirtschaftlich helfen. Denn Nachhaltigkeit hat immer auch eine ökonomische Komponente.