
TR10: Standortgüte im Fokus
Die Technische Richtlinie 10 (TR10) der FGW e.V. ist für Betreiber von Windenergieanlagen längst kein theoretisches Konstrukt mehr – sie ist gelebte Praxis. Seit 2023 ist die neue Revision der Richtlinie verbindlich für alle Windenergieanlagen anzuwenden, deren anzulegender Wert im Rahmen des Ausschreibungssystems festgelegt wird. Die TR10 schreibt vor, dass die Standortgüte nach fünf, zehn und fünfzehn Jahren Betriebszeit überprüft werden muss – auf Basis detaillierter Betriebsdaten. Werden sie nicht fristgerecht oder nicht korrekt eingereicht, drohen Rückforderungen oder sogar der Verlust von Vergütungsansprüchen.

Warum eine strukturierte Technische Betriebsführung entscheidend ist
Die TR10 ist mehr als ein technisches Regelwerk – sie ist ein Prüfstein für die Qualität der Betriebsführung. Die Qualität der Gutachten steht und fällt mit der Qualität der Daten. Diese stammen aus verschiedenen Quellen:
- SCADA-Systeme,
- Betriebsführungssoftware,
- Herstellerportale.
Nur wenn alle Stillstände, Störungen und genehmigungsbedingten Abschaltungen korrekt dokumentiert sind, kann der tatsächliche Standortertrag realistisch berechnet werden.
Ein Beispiel: Steht eine Anlage aufgrund einer behördlichen Auflage still, wird der Ertragsausfall zwar rechnerisch erfasst, hat jedoch keine Auswirkungen auf die Bewertung der Standortgüte. Kann dieser Stillstand nicht eindeutig belegt werden, wird er als technische Störung gewertet – inklusive fiktiv berechnetem Ertrag. Das kann dazu führen, dass der Standort besser erscheint, als er tatsächlich war – mit möglichen Rückforderungen der EEG-Vergütung als Folge.
alle relevanten Daten vollständig und korrekt erfasst werden,
Dokumente revisionssicher abgelegt sind – unabhängig vom Wechsel des TR10-Gutachters,
und die Betreiber jederzeit auskunftsfähig sind.
Die TR10 verlangt eine neue Qualität der Datenaufbereitung. Wer hier nicht sauber arbeitet, riskiert fehlerhafte Gutachten und damit finanzielle Nachteile für den Betreiber. Besonders kritisch ist die lückenlose Dokumentation genehmigungsbedingter Abschaltungen – sie entscheidet oft darüber, ob ein Stillstand korrekt bewertet oder als technische Störung gewertet wird.
Die praktische Umsetzung der TR10 bringt eine Reihe von Herausforderungen mit sich, die Betreiber frühzeitig im Blick haben sollten. So sind die benötigten Betriebsdaten von Herstellern nicht immer vollständig oder leicht zugänglich. Gründe dafür können technische Einschränkungen, proprietäre Systeme oder fehlende Schnittstellen sein. Zusätzlich erschwert die Vielzahl an Plattformen und Datenformaten eine einheitliche Auswertung. Unterschiedliche Systeme liefern mitunter widersprüchliche Informationen, was die Qualität der Standortgütebewertung beeinträchtigen kann. Hier zeigt sich der Wert einer erfahrenen Betriebsführung, die diese Herausforderungen kennt, Prozesse klar strukturiert und proaktiv handelt.

Das Zusammenspiel von Technischer und Kaufmännischer Betriebsführung
Die Auswirkungen der TR10 beschränken sich nicht auf technische Aspekte, denn sie greifen tief in die kaufmännische Betriebsführung ein. Wird ein Standort im Nachhinein als „zu gut“ eingestuft, drohen Rückzahlungen an den Netzbetreiber. Zusätzlich können Zinsen auf die zu viel erhaltenen Vergütungen berechnet werden. Dies kann die Liquiditätsplanung erheblich belasten, insbesondere, wenn bereits Ausschüttungen erfolgt sind. Zwar bewegen sich die Abweichungen in der Standortgüte oft nur im Bereich von hundertstel Cent pro Kilowattstunde, doch über fünf Jahre hinweg können daraus beträchtliche Rückzahlungsbeträge entstehen. Regelmäßige Prognoserechnungen schaffen hier Klarheit: Sie liefern eine belastbare Datengrundlage zur tatsächlichen Ertragssituation und ermöglichen eine frühzeitige Einschätzung möglicher finanzieller Risiken.
Wir empfehlen ein erstes Zwischen-Gutachten nach zwei bis drei Jahren. So behalten Betreiber die wirtschaftliche Entwicklung im Blick und vermeiden unangenehme Überraschungen.

Um finanzielle Risiken frühzeitig zu erkennen und gezielt zu steuern, sollte die kaufmännische Betriebsführung folgende Maßnahmen fest in ihre Prozesse integrieren:
Rückstellungen nach zwei oder drei Jahren bilden: Nach Erstellung eines ersten Zwischen-Gutachtens zur Standortgüte (in der Regel nach zwei bis drei Jahren) sollte geprüft werden, ob Rückstellungen für potenzielle Rückzahlungen an den Netzbetreiber kalkuliert und bilanziell berücksichtigt werden.
Ausschüttungen strategisch planen: Ausschüttungen an Gesellschafter dürfen nicht isoliert betrachtet werden. Sie sollten stets im Kontext der TR10-Ergebnisse erfolgen, um spätere Liquiditätsengpässe zu vermeiden.
Standortgüte in Euro übersetzen: Die kaufmännische Betriebsführung sollte die prognostizierten Standortgüte-Prozente in konkrete Eurobeträge umrechnen. Diese Transparenz ist essenziell für Banken, Wirtschaftsprüfer und Gesellschafter, insbesondere bei Finanzierungsfragen oder Jahresabschlüssen.
Enger Schulterschluss mit der technischen Betriebsführung: Nur durch eine enge Zusammenarbeit mit der technischen Betriebsführung lassen sich valide Daten bereitstellen und korrekt interpretieren. Das bildet die Grundlage für belastbare kaufmännische Entscheidungen.

JUWI – Ihr Partner für eine sichere TR10-Strategie
JUWI bietet eine ganzheitliche Lösung für die Umsetzung der TR10-Anforderungen – technisch wie kaufmännisch. Im Rahmen der Technischen Betriebsführung ist ein umfassendes, an die neueste Revision angepasstes TR10-Leistungspaket enthalten. Bereits mit Inbetriebnahme der Anlage führt JUWI in Zusammenarbeit mit dem Gutachter einen initialen Datencheck durch. Dabei wird geprüft, ob alle erforderlichen Betriebsparameter vollständig erfasst und korrekt gespeichert werden. So gewährleisten wir frühzeitig die Integrität der erfassten Daten, was eine wichtige Grundlage für die spätere Bewertung der Standortgüte bildet. JUWI sichert die Daten, holt Angebote ein und koordiniert die wiederkehrende Standortgüteprüfung vollständig. Dazu gehört auch die Kommunikation mit dem Gutachter. Das bedeutet: Wir bereiten die Gutachten professionell vor, beantworten Rückfragen und unterstützen aktiv bei der Erstellung. So vermeiden wir Unsicherheiten und Nacharbeiten von Anfang an.
Initialer Datencheck
zur Sicherstellung der vollständigen und korrekten Erfassung aller relevanten Betriebsparameter
Erfassung und Speicherung
aller relevanten Betriebsparameter gemäß aktueller TR10
Dokumentation
sämtlicher produktionseinschränkender Ereignisse über den 5-Jahres-Zeitraum
Beauftragung eines akkreditierten Gutachters
im Namen und auf Kosten des Betreibers
Koordination und Unterstützung
bei der Gutachtenerstellung
Optionale jährliche Verfügbarkeitsbewertung
nach vereinfachtem oder detailliertem Verfahren
Durch die enge Verzahnung mit der kaufmännischen Betriebsführung übersetzt JUWI die Ergebnisse der Standortgütebewertung direkt in finanzielle Szenarien. Rückstellungen, Ausschüttungen und Liquiditätsplanung lassen sich so präzise steuern – ein klarer Vorteil für Betreiber, Banken und Gesellschafter.

Ausblick: TR10 in der Praxis – Herausforderungen und Chancen
Die Technische Richtlinie 10 befindet sich aktuell in der praktischen Einführung und viele Windparks, insbesondere aus dem Inbetriebnahmejahr 2021, erreichen nun die Fünfjahresmarke. Damit beginnt für Betreiber, Gutachter und Hersteller eine neue Phase der Standortbewertung. Unsere Erfahrungen zeigen: Die Umsetzung ist komplex. Herausforderungen reichen von uneinheitlichen Plattformstrukturen über unklare Statusmeldungen bis hin zu fehlenden oder schwer zugänglichen Herstellerdaten. Doch genau hier zeigt sich der strategische Wert einer professionellen Betriebsführung. Wer von Anfang an strukturiert arbeitet, Daten konsistent aufbereitet und Schnittstellen sauber dokumentiert, ist klar im Vorteil.
Bereiten Sie sich jetzt umfassend vor – technisch wie kaufmännisch. Mit JUWI haben Sie einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite. Sprechen Sie uns an – wir unterstützen Sie gerne mit einer individuellen TR10-Strategie.