
Erneuerbare Energien und Umwelt: So gelingt der Ausgleich

Verantwortung für Natur und Landschaft
Mit dem Bau eines Wind- oder Solarparks gehen auch immer Veränderungen in der Landschaft und Eingriffe in die Natur einher. Dafür gibt es allerdings klare Regeln: Das Bundesnaturschutzgesetz definiert die zentralen Ziele für den Schutz und die Pflege unserer Natur und Landschaft. Es soll die biologische Vielfalt sowie die Schönheit, Funktionsfähigkeit und Erneuerungsfähigkeit der Natur langfristig sichern. Eingriffe, wie der Bau von Windenergieanlagen, müssen ausgeglichen werden – geregelt in § 13 - 15 BNatSchG.

Bei der Planung von Ausgleichsmaßnahmen lokale Akteure einbeziehen
Fakt ist also: Ausgleichsmaßnahmen sind bei jedem Wind- und Solarpark notwendig. Bei der Umsetzung gibt es allerdings Gestaltungsspielraum – und den versucht JUWI zu nutzen. „Wir versuchen schon im Vorfeld der Planungen Gemeinden, Bürger*innen und Flächeneigentümer*innen mit einzubeziehen und fragen sie nach ihrer Meinung“, sagt Martin Remler. Sowohl für die Akzeptanz und als auch für die Nachhaltigkeit von Maßnahmen ist das oft von erheblicher Bedeutung.

Unterschiedliche Maßnahmen je nach Park?
Bei der Kompensation negativer Umweltauswirkungen steht vor allem ein Aspekt im Vordergrund: Die Beeinträchtigungen von geschützten Tier- und Pflanzenarten müssen ausgeglichen werden. Auch der Eingriff in Lebensräume und die Veränderung des Landschaftsbildes müssen kompensiert werden. Der Ausgleich muss in einem sachlich-funktionellen Zusammenhang mit dem Eingriff stehen. Er muss nicht unbedingt am Ort des Eingriffs selbst erfolgen, allerdings auch dort wirken. Wenn beispielsweise Ersatzquartiere für Fledermäuse geschaffen werden, dann versteht es sich von selbst, dass diese in einem Abstand zum Windpark entstehen sollten. In anderen Fällen, etwa bei Solarparks, kann es dagegen durchaus sinnvoll sein, die Maßnahmen in die Anlage zu integrieren, etwa durch besondere Biotopelemente wie beispielsweise Blühstreifen, Säume oder Hecken.

Die Maßnahmen sind vielfältig
In den Projekten von JUWI kommen in der Regel drei Hauptkategorien von Kompensationsmaßnahmen vor: Naturschutzrechtliche, artenschutzrechtliche und forstrechtliche. Zusätzlich werden in vielen Projekten bodenschutzrechtliche und wasserrechtliche nötig. Für naturschutzrechtliche Maßnahmen kommt häufig die Pflanzung von Obstbäumen, Blühstreifen, Hecken, etc. in Betracht. Auch die Entschlammung von kleinen Gewässern und eine Uferbepflanzung vorzunehmen oder gerodete Fläche wieder aufzuforsten sind übliche Maßnahmen. Für den Artenschutz wird zunächst geprüft, welche Individuen vor Ort ansässig sind. Dann können entsprechende Maßnahmen ergriffen werden, um den Lebensraum der Arten vor Ort zu schützen oder alternativen Lebensraum zu schaffen. Es ist beispielsweise möglich, gezielt Einsaaten wie Luzerne zu verwenden oder von intensiver Landwirtschaft, bei der viel und häufig gemäht und bewirtschaftet wird, auf extensive Landwirtschaft umzustellen. All diese Maßnahmen schaffen Lebensraum für Arten wie den Feldhamster, Feldlerche und viele andere Vögel, für Insekten, sowie Reptilien und Amphibien. Wichtig dabei ist, die Maßnahme im gleichen Naturraum umzusetzen.

Von der Untersuchung bis zu Maßnahme
Bevor feststeht, welche Kompensationsmaßnahmen nötig sind, muss die Fläche zunächst detailliert untersucht werden. Die Experten sprechen hier von Kartierung. Wenn keine offiziellen Daten durch die entsprechende Behörde vorliegen, wird ein Gebiet mindestens über die Hauptbrutzeit März bis Oktober analysiert. So können ansässige Arten wie Vögel, Amphibien und Fledermäuse identifiziert werden. Wenn entsprechend umfangreiche Daten von Fachbehörden bereits vorliegen, kann eventuell auf eine detaillierte Analyse des Standortes verzichtet werden.
Diese Informationen sind die Basis für die Maßnahmen, die von JUWI-Expert*innen in Zusammenarbeit mit externen Gutachterbüros geplant werden. Die Anforderung von Ausgleichmaßnahmen ergeben sich aus den Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit dem Landesnaturschutzgesetz sowie zusätzlichen Leitfäden und Erlässen. Die Notwendigkeit einer Maßnahme wird von JUWI in jedem Fall genau geprüft. Bevor beispielsweise für eine Fledermausart ein alternativer Lebensraum gesucht wird, prüft JUWI, ob eine zeitgesteuerte Abschaltung der Rotorblätter die Gefährdung durch eine potenzielle Kollision verhindern kann. Im Anschluss an die Prüfung und Planung werden die Maßnahmen durch das hauseigene AGM-Team hergestellt. AGM steht hier für Ausgleichsmaßnahmen.

Lieber früher als später
Nicht selten werden die ersten Ausgleichsmaßnahmen noch vor Baubeginn eines Wind- oder Solarparks oder in der frühen Bauphase umgesetzt. Diese Maßnahmen finden meist im direkten Umfeld des Eingriffs statt. Sinnvoll sind solche Maßnahmen beispielsweise für Wildkatzen, Fledermäuse und Vögel. Für sie werden Geheckplätze, künstliche Höhlen, Kästen und Ersatznester geschaffen.

Kontrolle und Instandhaltung
Was für den Betrieb von Wind- und Solarparks gilt, gilt auch für Ausgleichsmaßnahmen. In den Anlagen gibt es regelmäßige technische Serviceeinsätze und bei den Ausgleichsmaßnahmen sorgt JUWI ebenso dafür, dass diese in Stand gehalten und gepflegt werden. Dies erfolgt durch das hauseigene Team der sogenannten Landscape Manager bei der Technischen Betriebsführung. Ein paar Beispiele: Streuobstwiesen müssen von Zeit zu Zeit gemäht werden. Künstliche angelegten Lebensräume, wie Brut- und Nistkästen, werden regelmäßig überprüft, um sicherzustellen, dass diese noch in Ordnung und funktionsfähig sind. Und auch die Behörden sind am Erfolg der Maßnahmen interessiert: Bei artenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen kann beispielsweise eine Erfolgskontrolle oder ein Monitoring durch eine Fauna-Gutachter angefordert werden.








